Nachdem vom 17.02.2025 bis 20.02.2025 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter/innen und der gewählten Ersatzvertreter/innen gemäß § 43a Abs. 6 des Genossenschaftsgesetzes ab heute für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen unserer Filialen während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter/innen und Ersatzvertreter/innen verlangen.

 

Elsdorf, d. 24.03.2025

Volksbank Erft eG

- Der Vorstand -

 


Update vom 07.03.2025 zur Vertreterwahl

Finalisten für das Vereinsvoting stehen fest

Heute wurden aus den 69 vorgeschlagenen Vereinen/Einrichtungen aus unserem Geschäftsgebiet folgende fünf Vereine/Einrichtungen per Losverfahren gezogen:

  • Alzheimer Gesellschaft Bergheim e.V.
  • LAV Habbelrath-Grefrath 1958 e.V.
  • Scheibenschützen Hemmerden 1968 e.V.
  • St. Sebastianus Schützenbruderschaft Garzweiler um 1450
  • TC Gustorf 1980 e.V.

Die Finalisten werden nun den Mitgliedern zur Abstimmung für die Verteilung der Gelder aus der Aktion im Rahmen der Vertreterwahl gestellt.

Insgesamt wurden 1.486 Stimmen abgegeben, was eine Spendensumme von 2.972 Euro entspricht. Wir runden auf 3.000 Euro auf.

Der Verein mit den meisten Stimmen erhält 40 % Anteil der Spendensumme (1.200 Euro), der Zweiplatzierte 25 % (750 Euro), der drittplatzierte Verein erhält 15 % (450 Euro) und die Viert- und Fünftplatzierten jeweils 10 % (je 300 Euro). 


UPDATE vom 21.02.2025 zur Vertreterwahl

Die Vertreterwahl ist beendet. Eine Stimmabgabe ist mit dem Ablauf des Wahlzeitraumes nicht mehr möglich. Der Link zur Vorschlagsseite für Vereine ist daher ebenfalls nicht mehr aktiv.

 


ABSTIMMEN UND GUTES TUN:

Wahl der Vertreterversammlung vom 17.02. bis 20.02.2025.

Nutzen Sie Ihr aktives Stimmrecht als Mitglied!

Liebe Mitglieder der Volksbank Erft eG!

 

Innerhalb der Vertreterversammlung werden wichtige Entscheidungen für die Bank getroffen. Sie stellt unter anderem den Jahresabschluss fest, entscheidet darüber, wie der Gewinn der Bank verwendet wird und bestimmt über die Besetzung des Aufsichtsrates.

Nutzen Sie in der Zeit vom 17.02.2025 (08:30 Uhr) bis 20.02.2025 (18:00 Uhr) Ihr Stimmrecht und wählen Sie mit. Beachten Sie bitte, dass das Wahllokal außerhalb dieser Zeiten geschlossen ist.

Übrigens unterstützen Sie mit Ihrer Stimme auch gleichzeitig unsere Region: Für jede gültige Stimmabgabe spenden wir 2 Euro (maximal insgesamt 20.000 Euro) an gemeinnützige Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet. Und wenn Sie selbst Mitglied in einem Verein sind, schlagen Sie diesen gerne auf unserer Internetseite als möglichen Empfänger von Geldmitteln aus der Aktion vor. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen.

 

Die Wahl findet alle vier Jahre statt. Zur Wahl steht eine vom Wahlausschuss aufgestellte Liste der Kandidaten (Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen) für die Vertreterversammlung (Listenwahl).

 

Um Ihnen eine besonders sichere, einfache und bequeme Stimmabgabe zu ermöglichen, haben wir für Sie ein Online-Wahlportal eingerichtet. In einem Passwort geschützten Bereich im Internet können Sie als wahlberechtigtes Mitglied gemäß § 26 d unserer Satzung im Zeitraum 17.02.2025 (08:30 Uhr) bis 20.02.2025 (18:00 Uhr) Ihre Stimme abgeben.

Das Wahlportal erreichen Sie über den Button "Jetzt im Online-Wahllokal abstimmen". Alternativ nutzen Sie den QR-Code oder den Link zum Wahllokal auf unserer Internetseite aus Ihrer Wahleinladung (möglich ab dem 17.02.2025 um 08:30 Uhr).

 

Für die Stimmabgabe benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Wahllokal (enthalten in Ihrer Wahleinladung vom 03.02.2025).

Wenn Sie keinen eigenen Internetzugang besitzen, können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten auch in unseren Filialen online wählen. Zu diesem Zweck benötigen Sie ebenfalls Ihre persönlichen Zugangsdaten aus Ihrer Wahleinladung sowie Ihren Personalausweis.

 

Wir danken Ihnen schon heute für Ihre Stimme!

 

Ihre Volksbank Erft eG

- Der Wahlausschuss -


BEKANNTMACHUNG

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG findet geheim in elektronischer Form (Online-Vertreterwahl) statt, und zwar in der Zeit

 

von Montag, d. 17.02.2025, 08:30 Uhr,

bis Donnerstag, d. 20.02.2025, 18:00 Uhr.

 

Gemäß § 26 d unserer Satzung sind alle Mitglieder der Volksbank Erft eG wahlberechtigt, die bis zum heutigen Tag in die Liste der Mitglieder der Bank eintragen sind. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht (§ 9 Abs. 5 unserer Satzung). Geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige Personen (z. B. Minderjährige) sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch den gesetzlichen Vertreter, Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter aus. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt auf einer zugriffssicheren Registrierungsplattform in elektronischer Form (digitales Wahllokal). Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten rechtzeitig vor der Wahl die erforderlichen Zugangsdaten in postalischer Form.

Können Mitglieder z. B. aufgrund eines fehlenden Internetzugangs nicht online wählen, besteht die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe in allen Filialen unserer Bank zu den üblichen Öffnungszeiten. Hierfür werden die Zugangsdaten aus der Wahleinladung sowie der Personalausweis benötigt.

Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, nachdem weitere Listen nicht eingereicht worden sind. Die Wahlliste und die Wahlordnung sind während des Wahlzeitraums im digitalen Wahllokal einsehbar. Darüber hinaus liegt die Wahlliste zusammen mit der Wahlordnung während des gesamten Wahlzeitraums zu den üblichen Öffnungszeiten in unseren Filialen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.

 

Elsdorf, den 21. Januar 2025

 

Volksbank Erft eG

- Die Wahlausschussvorsitzende -


BEKANNTMACHUNG

zur Wahl der Vertreterversammlung

Die von dem Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl unserer Vertreterversammlung.

 

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung, also spätestens bis zum 06.01.2025, eingereicht werden. Diese Listen müssen 207 wählbare Vertreter/Vertreterinnen und mindestens 5 wählbare Ersatzvertreter/Ersatzvertreterinnen enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

 

Elsdorf, den 23.12.2024

 

Volksbank Erft eG

- Die Wahlausschussvorsitzende -